Wenn ein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten gerät, dann ist es die Aufgabe des Geschäftsführers, eine Insolvenz abzuwenden – und wenn das nicht geht, dann muss er Insolvenz anmelden. Bei Wirtschaftsbetrieben ist das völlig selbstverständlich (Goslarsche Zeitung).
Bevor man Schluss macht prüft man alle anderen Optionen. Man senkt die Kosten, sucht nach neuen Einnahmequellen, und erst wenn man ganz sicher ist, dass man keine positive Fortführungsprognose mehr hinkriegt – DANN erst meldet man Insolvenz an (Insolvenzordnung).
Hätte Bad Harzburg eine positive Fortführungsprognose?
Im Insolvenzrecht kommt es vor allem auf die Fortführungsprognose an. Niemand steckt frisches Geld in ein Unternehmen, das kurze Zeit später schon die nächste Finanzspritze braucht. Also muss die Verwaltung den Bürgern erklären, warum es Sinn macht, sich immer höher zu verschulden – und wir denken, dass sie das nicht kann!
Kooperation als Lösungsansatz
Wenn man sich in einer wirtschaftlich bedrohlichen Situation mit anderen Unternehmen zusammen tun möchte, dann müssen als erstes die Stärken herausgearbeitet werden, die man selbst in so eine Kooperation einbringt. Wenn wir diesen Gedanken auf Bad Harzburg übertrage,n dann müssten wir also z.B. in bestimmten Bereichen der Verwaltung herausragend innovativ sein oder werden. Nur so werden wir für andere Kommunen ein attraktiver Partner.
Und dann muss man von den Kooperationspartnern erwarten, dass sie ihre eigenen Stärken ebenfalls in die Kooperation einbringen. Wir denken dabei im Fall von Goslar z.B. an eine gemeinsame Digitalisierungsoffensive oder an den Öffentlichen Nahverkehr. Hier könnte Bad Harzburg stark profitieren.
Wir schreiben zu diesen Punkten demnächst noch mehr.
