Bericht oder Kommentar? Wir diskutieren das bei Facebook (Goslarsche Zeitung), und hier geht zu zwei Videos: Video 01, Video 02.
Die Presse ist frei. Das ist richtig und wichtig. Aber Pressefreiheit bedeutet nicht, dass Berichterstattung und Kommentar beliebig vermischt werden dürfen. Nach meinem Verständnis überschreitet der Artikel von Holger Schlegel die Grenze zwischen Berichterstattung und Kommentar. Die wertenden Rollenbilder sind deutlich: Andreas Simon erscheint als „Profi“ (Motto #besserbleiben), Stefanie Hertrampf wird als „nahbar“ und aber nichtssagend beschrieben (#Phrasenschwein) und Klaus Marwede gilt als „Provokateur“.
Das sind keine neutralen Tatsacheninformationen. Das sind journalistische Wertungen. Solche Wertungen darf ein Journalist selbstverständlich äußern. Dann müssen sie aber als Kommentar erkennbar sein oder im Bericht durch konkrete Tatsachen sauber getragen werden.
Was die Rechtsgrundlagen zu diesem Framing sagen:
Für Niedersachsen ist zunächst das Niedersächsische Pressegesetz maßgeblich. § 6 NPresseG verpflichtet die Presse, Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
Quelle: § 6 Niedersächsisches Pressegesetz – Sorgfaltspflicht der Presse
Für journalistisch-redaktionelle Online-Angebote ist außerdem § 19 Medienstaatsvertrag relevant. Dort steht, dass solche Angebote den anerkannten journalistischen Grundsätzen entsprechen müssen. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
Quelle: § 19 Medienstaatsvertrag – Sorgfaltspflichten für journalistisch-redaktionelle Telemedien
Die klarste Formulierung zur Trennung von Kommentar und Berichterstattung steht in § 6 Medienstaatsvertrag. Dort heißt es: „Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen“. Diese Vorschrift steht im Rundfunkteil des Medienstaatsvertrags, zeigt aber sehr klar den journalistischen Grundsatz.
Quelle: § 6 Medienstaatsvertrag – Sorgfaltspflichten, Trennung von Kommentar und Berichterstattung
Was der Pressekodex sagt:
Der Pressekodex ist keine staatliche Rechtsnorm, sondern Berufsethik und Selbstkontrolle der Presse. Für die Bewertung journalistischer Arbeit ist er trotzdem wichtig.
Ziffer 1 verlangt Wahrhaftigkeit und wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit. Besonders relevant ist die Richtlinie zur Wahlkampfberichterstattung: Zur wahrhaftigen Unterrichtung gehört, dass die Presse auch über Auffassungen berichtet, die sie selbst nicht teilt.
Ziffer 2 verlangt journalistische Sorgfalt. Informationen sind auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Der Sinn einer Veröffentlichung darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung nicht entstellt oder verfälscht werden.
Quelle: Pressekodex des Deutschen Presserats – Ziffer 1 und Ziffer 2
Mein Punkt
Ich erwarte von der Goslarschen Zeitung keine freundliche Berichterstattung. Ich erwarte faire Berichterstattung! Kritik ist in Ordnung. Wertung ist in Ordnung. Kommentar ist in Ordnung. Aber dann bitte sauber getrennt und für die Leser erkennbar gemacht.
Wenn ein Text äußerlich wie ein Bericht erscheint, tatsächlich aber mit starken wertenden Rollenbildern arbeitet, dann ist das aus meiner Sicht kein sauberer Bericht mehr. Dann wird kommentiert.
Und genau diese Vermischung kritisiere ich, weil dann die Zeitung missbraucht wird, um eigene politische Interessen zu verfolgen.
Beschwerde beim Deutschen Presserat
Wer eine Berichterstattung für presseethisch problematisch hält, kann sich an den Deutschen Presserat wenden, und das tun wir jetzt auch. Der Presserat kann Beschwerden prüfen und bei Verstößen Hinweise, Missbilligungen oder öffentliche Rügen aussprechen.
Quelle: Beschwerde beim Deutschen Presserat
In einem Video nimmt unser Bürgermeisterkandidat, Klaus Marwede, detailliert Stellung. Es sind leider über 10 Minuten geworden, aber dieser Zeitungsartikel ist ja auch eine ganze Seite lang (Video).
Es mag ja sein dass die Goslarsche Zeitung gerne einen SPD-Bürgermeister sehen möchte in Bad Harzburg, aber deshalb den Andreas Simon als Profi hinzustellen – und die beiden Mitbewerber sind entweder „naiv“ oder „provokant“? Viele Menschen lesen nur Überschriften – und so war zumindest die Überschrift ziemlich „tendenziös“.
Nachtrag vom 2026-07-06:
Um selbst so korrekt zu berichten, wie ich es von der Zeitung erwarte, möchte ich ergänzen, dass ich mich vor einigen Jahren bereits einmal über die Berichterstattung von Holger Schlegel mit einer Beschwerde beim Presserat gewehrt habe, und das verlief nicht erfolgreich. Der Presserat hat damals Holger Schlegel bescheinigt, dass seine Berichterstattung in Ordnung war.
Und Kommentare sind als solche zu kennzeichnen ..
